Gründer scheitern in den ersten 3 Jahren
Ohne professionelle Begleitung – und das, obwohl staatliche Förderung verfügbar wäre.
Dein strukturierter Gründer-Sprint. Remote-First. KI-gestützt. 0 € Eigenanteil.
Du bist arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet und willst endlich deine Geschäftsidee umsetzen? Mit dem Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters übernimmt der Staat die vollen Coaching-Kosten – du zahlst keinen Cent. Ich begleite dich Schritt für Schritt: vom Antrag bis zu deinem erfolgreichen Launch.
Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
150+ Gründungen begleitet · durchschnittlich ★★★★★
0 € Eigenanteil – Staat zahlt 100 %.
Ich begleite maximal 4 neue Gründer pro Monat persönlich. Sichere dir deinen Platz, bevor der Monat voll ist – AVGS-Anträge brauchen Vorlauf.
Du hast eine Idee – vielleicht sogar eine Leidenschaft. Aber zwischen Bürokratie, fehlendem Budget und dem täglichen Druck der Arbeitslosigkeit bleibt sie liegen. Das kennen fast alle meiner Klienten zu Beginn.
Gründer scheitern in den ersten 3 Jahren
Ohne professionelle Begleitung – und das, obwohl staatliche Förderung verfügbar wäre.
der Coaching-Kosten übernimmt der Staat
Via AVGS (§ 45 SGB III) – die meisten Arbeitslosen wissen das nicht.
Gründungen habe ich begleitet
Seit 2016 spezialisiert auf Remote-First & Impact-Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.
Wenn jeder Euro zählt, scheint professionelle Gründungsbegleitung unbezahlbar – dabei existiert der AVGS genau für diese Situation.
Businessplan, Finanzplanung, Anmeldung, Förderantrag – das alles allein zu navigieren überfordert selbst erfahrene Gründer.
AVGS beantragen, AZAV-Träger finden, Gutschein einlösen, Fristen einhalten – intransparent und überfordernd ohne Erfahrung.
Niemand, der dich kennt, an deine Idee glaubt und dich verbindlich durch den ganzen Prozess begleitet.
Das AVGS-Gründercoaching ist eine Ermessensleistung – kein allgemeines Angebot für jeden. Damit wir beide Zeit sparen, hier die wichtigsten Kriterien:
Der 30-Tage-Gründer-Sprint ist kein Kurs – es ist ein strukturierter Fahrplan mit klaren Wochenzielen, 1:1-Sessions und greifbaren Deliverables. Jede Woche endet mit einem konkreten, messbaren Ergebnis.
Du bekommst kein standardisiertes Lernprogramm, das du allein abarbeitest. Jede Session ist individuell auf deine Idee, deine Ressourcen und deinen Stand zugeschnitten.
Ich vermittle praxisnahes Gründungswissen gemäß den AVGS-Maßnahmezielen (§ 45 SGB III). Für individuelle Rechts- oder Steuerberatung verweise ich an entsprechende Fachleute.
Der AVGS ist eine Ermessensleistung – über die Bewilligung entscheidet die zuständige Sachbearbeitung. Ich bereite dich optimal vor und erstelle alle Unterlagen – entscheiden tut dein Jobcenter.
Ich begleite dich – aber ich gründe nicht für dich. Dein Erfolg entsteht durch deine Bereitschaft, aktiv mitzuarbeiten und Entscheidungen zu treffen.
Von der ersten Anfrage bis zum Launch – ich begleite dich durch jeden Schritt, einschließlich des AVGS-Antragsprozesses.
Wir prüfen deine Gründungsidee, deinen AVGS-Anspruch und ob wir zueinander passen – in 20–30 Minuten per Video-Call.
Ich erstelle Angebot, ggf. Empfehlungsschreiben und E-Mail-Vorlage für deinen Sachbearbeiter. Du stellst den Antrag – ich begleite dich dabei.
Nach AVGS-Bewilligung startet dein 30-Tage-Sprint: 8 Sessions, Businessplan, Positionierung, Finanzplanung, KI-Tools – strukturiert, Remote-First, mit greifbaren Deliverables jede Woche.
Nach dem Coaching startest du dein Business – mit Plan, erstem Kundenkanal und ggf. Weiterförderung über Gründungszuschuss oder BAFA.
Ich weiß, wie es sich anfühlt, aus einer Phase der Orientierungslosigkeit heraus neu starten zu müssen. Als ich selbst in einer persönlichen Krise steckte – ausgebrannt, unfertig und unsicher –, entschied ich mich, meinen eigenen Weg zu gehen: ortsunabhängig, sinnstiftend und mit dem Wissen, das ich mir über Jahre aufgebaut hatte.
Seit 2006 bin ich als Coach tätig, seit 2016 als Unternehmens- und Gründungsberater – spezialisiert auf Arbeitslose, die ein eigenes Business aufbauen wollen. In dieser Zeit habe ich über 150 Gründungen begleitet und ein tiefes Verständnis dafür entwickelt, welche Hindernisse wirklich im Weg stehen – und wie man sie überwindet.
Heute lebe ich selbst als digitaler Nomade und globaler Bürger – und ich helfe anderen, genau das aufzubauen: ein Remote-First-Business mit echtem Impact, das von überall aus funktioniert.
Je nach Wohnort und Verfügbarkeit erfolgt die administrative Abwicklung deines AVGS über einen der beiden Partner. Die Coaching-Qualität und der Ablauf bleiben identisch – ich bin dein persönlicher Ansprechpartner.
„Ohne Thomas hätte ich die AVGS-Förderung nie verstanden. Heute führe ich mein eigenes nachhaltiges Catering – komplett remote organisiert.“
„Die KI-Tools, die Thomas mir gezeigt hat, sparen mir täglich Stunden. Als Solo-Gründer fühle ich mich wie ein ganzes Team.“
„Ehrliche, klare Begleitung statt leerer Versprechen. Der Fördermittelcheck war in 20 Minuten erledigt – und alles war gefördert.“
Ich begleite dich vollständig durch den AVGS-Antragsprozess – vom Erstgespräch über das Angebot und Empfehlungsschreiben bis zur Einreichung beim Sachbearbeiter. Falls der Antrag abgelehnt wird, besprechen wir gemeinsam Alternativen (z. B. Gründungszuschuss, BAFA). Du investierst im Erstgespräch nur deine Zeit – keinen einzigen Euro.
Null Risiko · Null Eigenanteil · Volle Transparenz.
Hinweis: Die Bewilligung des AVGS liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gemäß § 45 SGB III. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Garantie bezieht sich auf meine Begleitungsleistung, nicht auf die behördliche Entscheidung.
Im 30-Tage-Sprint (AVGS) erhältst du nicht nur 1:1-Sessions – du bekommst das komplette Werkzeugpaket für deinen Gründungs-Start. Sessions, Templates, Tools und Bonus-Guides – alles vom Staat finanziert.
Kostenloser Fördermittelcheck · unverbindlich · keine Zahlung erforderlich
Das AVGS-Gründercoaching ist für dich vollständig kostenfrei – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt 100 % der Coaching-Kosten.
§ 93 SGB III – für ALG-I-Empfänger, die sich selbstständig machen. Ich bereite dich auf die Beantragung vor.
§ 16b SGB II – für Bürgergeld-Empfänger, bis zu 24 Monate Förderung. Inkl. ggf. Betriebsmittel bis zu 5.000 €.
Bis zu 80 % Förderung für weiterführendes Beratungscoaching nach der Gründung. Ich bin BAFA-anerkannter Berater.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein staatliches Förderinstrument nach § 45 SGB III. Er ermöglicht es arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, ein kostenfreies, individuell zugeschnittenes Coaching bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.
In der Regel hast du Anspruch, wenn du ALG I (Arbeitslosengeld I) oder Bürgergeld / ALG II (§ 19 SGB II) beziehst, oder als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet bist. Der AVGS ist jedoch eine Ermessensleistung – ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht nicht. Ob und in welchem Umfang der AVGS bewilligt wird, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deine individuelle Situation.
Nach unserem Erstgespräch erstelle ich dir ein schriftliches Angebot und, falls gewünscht, ein Empfehlungsschreiben sowie eine E-Mail-Vorlage für deinen Sachbearbeiter. Du beantragst den AVGS formlos beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Nach Bewilligung wird der Gutschein im Original an den zuständigen zertifizierten Träger (StartEffekt GmbH oder Planerfolg GmbH – je nach deiner Region) gesandt. Erst dann darf das Coaching beginnen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Träger und der Behörde.
Bei bewilligtem AVGS: 0 €. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt 100 % der Coaching-Kosten – keine versteckten Gebühren, keine Zuzahlung, kein Eigenanteil.
Das hängt vom bewilligten AVGS-Umfang ab. Der Förderumfang liegt zwischen 10 und 120 Unterrichtseinheiten (7,5–90 Stunden) – über den konkreten Umfang entscheidet die zuständige Sachbearbeitung nach Einzelfallprüfung. In der Regel wird das Coaching in 2,5 bis 6 Wochen abgeschlossen. Der AVGS-Gutschein ist in der Regel 3–6 Monate ab Ausstellung gültig und muss innerhalb dieser Frist bei einem zugelassenen Träger eingelöst werden.
Ja – das gesamte Coaching findet 100 % remote per Video-Call statt. Du brauchst nur einen stabilen Internetzugang. Das spart Zeit und ermöglicht dir, von überall in Deutschland teilzunehmen.
Nein – das ist ein kritischer Punkt: Eine Gewerbeanmeldung sollte erst nach der AVGS-Bewilligung und dem Start des Coachings (oder sogar erst nach Abschluss) erfolgen. Wer bereits gewerblich angemeldet ist, verliert in der Regel den Anspruch auf die Förderung, da kein vorbereitender Coaching-Bedarf mehr gesehen wird. Wir klären diesen Schritt gemeinsam und zum richtigen Zeitpunkt.
Das kommt selten vor, wenn der Antrag gut vorbereitet ist. Sollte es dennoch passieren, besprechen wir alternative Wege: Widerspruch gegen den Bescheid, Gründungszuschuss (§ 93 SGB III, für ALG-I-Empfänger), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II, für Bürgergeld-Empfänger) oder BAFA-geförderte Beratung. Das Erstgespräch mit mir kostet dich in jedem Fall nichts.
Nein – du musst nur eine grundsätzliche Richtung haben. Wir entwickeln und schärfen deine Idee gemeinsam im Coaching. Allerdings sollte eine ernsthafte Absicht zur Selbstständigkeit vorhanden sein, da der AVGS speziell für die Vorbereitung auf eine Gründung vorgesehen ist.
Keine Verpflichtungen. Kein Verkaufsgespräch. Nur ein ehrlicher Check deiner Situation und deines AVGS-Anspruchs – per Video-Call, 100 % unverbindlich.
Kostenlos Förderbereitschaft checkenDieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind. Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist eine Ermessensleistung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – ein Rechtsanspruch besteht nicht. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft. Das Coaching wird ausschließlich über einen AZAV-zertifizierten Kooperationsträger (StartEffekt GmbH oder Planerfolg GmbH) abgerechnet. Das Coaching beginnt erst nach schriftlicher Bewilligung des AVGS und Übermittlung des Gutscheins an den Träger. Rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Antrag, Bewilligung und vertragliche Vereinbarung. · © 2026 Thomas Liller · Impressum · Datenschutz